Mark Johnson
Mark Johnson ist ein Mensch und der ehemalige Verlobte von Kathryn Janeway. Als Captain Janeway 2371 zu einer kurzen Mission in die Badlands aufbricht, nimmt er ihre Hündin Mollie zu sich, da diese Junge erwartet. Als Captain Janeway ihn darum bittet, macht er zunächst ein entsetztes Gesicht, denn er habe erst letzte Woche seine Teppiche gereinigt und macht sich Sorgen, diese könnten durch den Hund schmutzig werden. Dann lächelt er und sagt beruhigend, er habe das Körbchen schon in seiner Wohnung. (VOY: Der Fürsorger, Teil I)
Nachdem die USS Voyager im Delta-Quadranten strandet, hofft Captain Janeway, dass sie in die Heimat zurückkehren, bevor Mark sich eine neue Verlobte sucht. (VOY: Elogium)
2372 meint Janeway zu Kes, dass sie manchmal von Mark träumt und dann erwacht und ihr bewusst wird, dass sie getrennt sind. (VOY: Tuvix)
Nachdem die USS Voyager einige Jahre verschwunden ist, verliebt er sich in eine andere Frau und heiratet diese. (VOY: Jäger)
Hintergrundinformationen
Mark Johnson wurde von Stan Ivar gespielt und von Arnim André (Der Fürsorger, Teil I) und Lothar Hinze (Rätselhafte Visionen) synchronisiert.
Im non-canon Roman Mosaik von Jeri Taylor wird sein voller Name als Mark Hobbes Wiliam Johnson angegeben, wobei sein Rufname früher Hobbes war. Kathrin Janeway kennt ihn schon von Kind an. Sie waren ungefähr gleichaltrig. Hobbes war nicht sonderlich beliebt. Er bemühte sich früh um Kathryn, aber die fand ihn nur wenig sympathisch. Als sie ihn später wieder traf, verliebte sie sich in ihn. Von Beruf ist er Philosoph.
In der Autobiographie von Kathryn Janeway wird sein Zusammetreffen mit Janeway jedoch grundlegend anders dargestellt: Laut dieser wird Mark in den 2360ern Kathryn von ihrer Schwester und deren Frau vorgestellt. Zu dieser Zeit ist Mark bereits verwitwet. Obwohl sie sich schnell näherkommen, zögert Kathryn lange, Marks Antrag anzunehmen, weil sie fürchtet, eine Ehe sei nur schwer mit ihrer Karriere vereinbar. Erst kurz vor ihrer Beförderung zum Captain der Voyager nimmt sie dessen Antrag an.