Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Schuld]] das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]]. Der [[Angeklagter|Angeklagte]] in einem [[Gericht]]sverfahren bekennt sich selbst schuldig oder unschuldig, letzendlich entscheiden jedoch [[Richter]] oder Geschworene, ob er schuldig ist. Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des Richters nachkommt. ({{film|6}})
 
 
Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}})
 
  
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[[Kategorie:Rechtswesen]]
 
[[Kategorie:Rechtswesen]]

Version vom 20. November 2008, 17:00 Uhr

Schuld das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der Justiz erwiesenen Tatbestand außerhalb der Legalität. Der Angeklagte in einem Gerichtsverfahren bekennt sich selbst schuldig oder unschuldig, letzendlich entscheiden jedoch Richter oder Geschworene, ob er schuldig ist. Bei Schuldigen wird ein Urteil gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des Richters nachkommt. (Star Trek VI: Das unentdeckte Land)

Commander Spock legt 2266 ein Geständnis ab, dass er Fleet Captain Pike und die USS Enterprise (NCC-1701) nach Talos IV entführt hat und bekennt sich vor dem Militärgericht schuldig (TOS: Talos IV – Tabu, Teil I).