Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Commander]] [[Spock]] legt [[2266]] ein [[Geständnis]] ab, dass er [[Fleet Captain]] [[Christopher Pike|Pike]] und die [[USS Enterprise (NCC-1701)|USS ''Enterprise'' (NCC-1701)]] nach [[Talos IV]] [[Entführung|entführt]] hat und bekennt sich vor dem [[Militärgericht]] schuldig ({{TOS|Talos IV – Tabu, Teil I}}).
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Bei den Cardassianern hat ein [[Anklage|Angeklagter]] das Recht, auf Fragen nicht zu antworten. Dies wird allerdings als Anerkennung der Schuld gewertet. ({{DS9|Das Tribunal}})
  
 
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Version vom 4. November 2009, 22:52 Uhr

Schuld das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der Justiz erwiesenen Tatbestand außerhalb der Legalität. Der Angeklagte in einem Gerichtsverfahren bekennt sich selbst schuldig oder unschuldig, letzendlich entscheiden jedoch Richter oder Geschworene, ob er schuldig ist. Bei Schuldigen wird ein Urteil gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des Richters nachkommt. (Star Trek VI: Das unentdeckte Land)

Commander Spock legt 2266 ein Geständnis ab, dass er Fleet Captain Pike und die USS Enterprise (NCC-1701) nach Talos IV entführt hat und bekennt sich vor dem Militärgericht schuldig (TOS: Talos IV – Tabu, Teil I).

Bei den Cardassianern hat ein Angeklagter das Recht, auf Fragen nicht zu antworten. Dies wird allerdings als Anerkennung der Schuld gewertet. (DS9: Das Tribunal)

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