Weisheit: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
[[2372]] bezeichnet der [[Der Doktor|Doktor]] das Verbot des Versammelns in Gruppen bei den [[Vidiianer]]n angesichts der [[Fresszelle]] als weise Politik. ({{VOY|Lebensanzeichen}}) | [[2372]] bezeichnet der [[Der Doktor|Doktor]] das Verbot des Versammelns in Gruppen bei den [[Vidiianer]]n angesichts der [[Fresszelle]] als weise Politik. ({{VOY|Lebensanzeichen}}) | ||
+ | |||
+ | Als [[Chakotay]] eine [[Visionensuche]] durchführt, um Rat von seinem Vater [[Kolopak]] zu erhalten, ob er seinen vermeintlichen Sohn aus den Händen der [[Kazon]] befreien soll, spricht er eine Formel, in der er darum bittet, dass die Weisheit Kolopaks zu ihm sprechen möge. ({{VOY|Der Kampf ums Dasein, Teil I}}) | ||
== Externe Links == | == Externe Links == |
Version vom 21. April 2020, 13:19 Uhr
Weisheit bezeichnet eine durch Erfahrung gewonnene Kompetenz.
2268 meint Captain James T. Kirk auf Omega IV zu Captain Ronald Tracey, dass sie seiner Meinung nach weder das Recht haben, noch die Weisheit besitzen, um in die Entwicklung des Planeten eingreifen zu dürfen. (TOS: Das Jahr des roten Vogels)
Als Chief Miles O'Brien von den Cardassianern gefangen genommen wird, um zum Tode verurteilt und hingerichtet zu werden, kommt Konservator Kovat, um ihm die Weisheit des Staates näher zu bringen. (DS9: Das Tribunal)
2371 meint das Hologramm Unferth in dem auf dem Epos Beowulf basierenden Holoroman zu König Hrothgar, dass es weise sei, sich zur Nachtruhe zurückzuziehen, anstatt Chakotay und Tuvok von Grendel zu berichten. (VOY: Helden und Dämonen)
2372 bezeichnet der Doktor das Verbot des Versammelns in Gruppen bei den Vidiianern angesichts der Fresszelle als weise Politik. (VOY: Lebensanzeichen)
Als Chakotay eine Visionensuche durchführt, um Rat von seinem Vater Kolopak zu erhalten, ob er seinen vermeintlichen Sohn aus den Händen der Kazon befreien soll, spricht er eine Formel, in der er darum bittet, dass die Weisheit Kolopaks zu ihm sprechen möge. (VOY: Der Kampf ums Dasein, Teil I)