Diskussion:Versuchter Mord
Würde hier nicht der Artikel Mord, eventuell mit Weiterleitung, ausreichen?--Bravomike (Diskussion) 11:41, 21. Okt. 2012 (UTC)
- Also ich dachte, es sollte ein eigener Artikel sein, da der Mord an sich ja nicht gelingt.--Tobi72 (Diskussion) 12:11, 21. Okt. 2012 (UTC)
Aber genau der wird ja versucht. Der Täter will ja eigentlich einen ganz normalen Mord begehen, nur dass er keinen Erfolg hat.--Bravomike (Diskussion) 17:10, 21. Okt. 2012 (UTC)
- In der Rechtsprechung wird schon zwischen Mord und versuchtem Mord unterschieden, aber ob es bei ST auch so gehandhabt wird ist eine andere Sache. Wird es im Sinne einer Anklage verwendet? Habe die Szene grad nicht parat. Falls ja, sollten wir schon unterscheiden. Falls klar ist, dass es nur so von Sisko gesagt wird, dann reicht auch ein Link wie es Bravomike beschrieben hat. --D47h0r Talk 20:14, 21. Okt. 2012 (UTC)
Klar wird da in der Rechtsprechung unterschieden, aber soweit ich weiß – ich bin kein Jurist! – gibt es kein Strafgesetz, in dem „Versuchter Mord“ behandelt wird. Es gibt nur die jeweiligen Gesetze bezüglich Mords, Totschlags, Diebstahl usw., und dann ganz allgemein einen Paragraphen, in dem der Versuch von Verbrechen (alle, ganz pauschal) unter Strafe gestellt wird (§23StGB). Letztendlich finde ich aber, dass das gar nicht so wichtig ist, sondern ich frage mich eher, was denn aus Sicht der Enzyklopädie sinnvoller ist. Ich würde im Moment einfach dazu tendieren, hier nicht „Versuchter Mord“, sondern nur „versuchter Mord“ zu lesen. Geht Euch das nicht ähnlich?--Bravomike (Diskussion) 20:43, 21. Okt. 2012 (UTC)