Vertrag von Algeron: Unterschied zwischen den Versionen
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Hinsichtlich der Bedrohung aus dem [[Gamma-Quadrant]]en durch das [[Dominion]], wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass die [[USS Defiant (NX-74205)|USS ''Defiant'']], als einziges Schiff der [[Sternenflotte]], überhaupt über eine [[Tarnvorrichtung]] verfügte. Da die Föderation allerdings noch immer keine eigene Tarnungstechnologie entwickeln darf, stellte das Imperium sowohl eine Vorrichtung mitsamt [[Offizier]] bereit (''[[DS9]]: "[[Die Suche, Teil I]]"''). | Hinsichtlich der Bedrohung aus dem [[Gamma-Quadrant]]en durch das [[Dominion]], wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass die [[USS Defiant (NX-74205)|USS ''Defiant'']], als einziges Schiff der [[Sternenflotte]], überhaupt über eine [[Tarnvorrichtung]] verfügte. Da die Föderation allerdings noch immer keine eigene Tarnungstechnologie entwickeln darf, stellte das Imperium sowohl eine Vorrichtung mitsamt [[Offizier]] bereit (''[[DS9]]: "[[Die Suche, Teil I]]"''). |
Version vom 9. Juli 2006, 19:43 Uhr
Im Vertrag von Algeron wurde 2311 das Neutrale Zone Abkommen neu geregelt. Außerdem wurde Schiffen der Föderation die Nutzung von Tarntechnologie untersagt (TNG: "Das Pegasus-Projekt").
Hinsichtlich der Bedrohung aus dem Gamma-Quadranten durch das Dominion, wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass die USS Defiant, als einziges Schiff der Sternenflotte, überhaupt über eine Tarnvorrichtung verfügte. Da die Föderation allerdings noch immer keine eigene Tarnungstechnologie entwickeln darf, stellte das Imperium sowohl eine Vorrichtung mitsamt Offizier bereit (DS9: "Die Suche, Teil I").