Notwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Notwehr]] ist die rechtlich erlaubte Schädigung eines gegenwärtigen, rechtswidrig handelnden [[Angriff|Angreifers]], als Abwehrreaktion auf dessen Tat.
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[[Notwehr]] ist die rechtlich erlaubte Schädigung eines gegenwärtigen, rechtswidrig handelnden [[Angriff|Angreifers]], als Reaktion auf dessen Tat.
  
 
Als [[Odo]] auf Grund einer [[Krankheit]] bei den [[Gründer]]n ist, will [[Elim Garak|Garak]] einen [[Völkermord]] an den Gründern begehen. Er nennt seine geplante Handlung Notwehr, bevor diese den [[Alpha-Quadrant]]en und vor allem [[Cardassia]] angreifen. ({{DS9|Das Urteil}})
 
Als [[Odo]] auf Grund einer [[Krankheit]] bei den [[Gründer]]n ist, will [[Elim Garak|Garak]] einen [[Völkermord]] an den Gründern begehen. Er nennt seine geplante Handlung Notwehr, bevor diese den [[Alpha-Quadrant]]en und vor allem [[Cardassia]] angreifen. ({{DS9|Das Urteil}})

Version vom 22. März 2010, 20:36 Uhr

Notwehr ist die rechtlich erlaubte Schädigung eines gegenwärtigen, rechtswidrig handelnden Angreifers, als Reaktion auf dessen Tat.

Als Odo auf Grund einer Krankheit bei den Gründern ist, will Garak einen Völkermord an den Gründern begehen. Er nennt seine geplante Handlung Notwehr, bevor diese den Alpha-Quadranten und vor allem Cardassia angreifen. (DS9: Das Urteil)

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