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Schuld

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K
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[[Schuld]] das Gegenteil von [[Unschuld (juristisch)|Unschuld]]. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]].
Bei [[Schuld]]igen Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}})
[[Kategorie:Protokoll]]
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