Bearbeiten von „Diskussion:Versuchter Mord“
Dies ist eine Diskussionsseite. Bitte vergiss nicht, Beiträge mit vier Tilden (
~~~~
) zu signieren!Hast du vergessen dich einzuloggen?
Ein Benutzername hilft allen dabei, deine Beiträge verfolgen zu können und untereinander zu kommunizieren. Wenn du dich nicht einloggst, wird deine IP-Adresse in die Versionsgeschichte eingetragen.
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte überprüfe die Vergleichsansicht weiter unten, um zu kontrollieren, dass du diesen Vorgang auch wirklich durchführen willst und speichere dann die Änderungen, um die vorherige Bearbeitung rückgängig zu machen.
Wenn du eine Veränderung rückgängig machst, die nicht als Vandalismus betrachtet werden kann, erläutere bitte den Grund für diesen Vorgang in der Bearbeitungszusammenfassung durch einen eigenen Text und ersetze die vorgegebene.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Klar wird da in der Rechtsprechung unterschieden, aber soweit ich weiß – ich bin kein Jurist! – gibt es kein Strafgesetz, in dem „Versuchter Mord“ behandelt wird. Es gibt nur die jeweiligen Gesetze bezüglich Mords, Totschlags, Diebstahl usw., und dann ganz allgemein einen Paragraphen, in dem der Versuch von Verbrechen (alle, ganz pauschal) unter Strafe gestellt wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html §23StGB]). Letztendlich finde ich aber, dass das gar nicht so wichtig ist, sondern ich frage mich eher, was denn aus Sicht der Enzyklopädie sinnvoller ist. Ich würde im Moment einfach dazu tendieren, hier nicht „Versuchter Mord“, sondern nur „versuchter Mord“ zu lesen. Geht Euch das nicht ähnlich?--[[Benutzer:Bravomike|Bravomike]] ([[Benutzer Diskussion:Bravomike|Diskussion]]) 20:43, 21. Okt. 2012 (UTC) | Klar wird da in der Rechtsprechung unterschieden, aber soweit ich weiß – ich bin kein Jurist! – gibt es kein Strafgesetz, in dem „Versuchter Mord“ behandelt wird. Es gibt nur die jeweiligen Gesetze bezüglich Mords, Totschlags, Diebstahl usw., und dann ganz allgemein einen Paragraphen, in dem der Versuch von Verbrechen (alle, ganz pauschal) unter Strafe gestellt wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html §23StGB]). Letztendlich finde ich aber, dass das gar nicht so wichtig ist, sondern ich frage mich eher, was denn aus Sicht der Enzyklopädie sinnvoller ist. Ich würde im Moment einfach dazu tendieren, hier nicht „Versuchter Mord“, sondern nur „versuchter Mord“ zu lesen. Geht Euch das nicht ähnlich?--[[Benutzer:Bravomike|Bravomike]] ([[Benutzer Diskussion:Bravomike|Diskussion]]) 20:43, 21. Okt. 2012 (UTC) | ||
− | |||
− |