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Diskussion:Versuchter Mord

377 Bytes hinzugefügt, 23:22, 21. Okt. 2012
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Klar wird da in der Rechtsprechung unterschieden, aber soweit ich weiß – ich bin kein Jurist! – gibt es kein Strafgesetz, in dem „Versuchter Mord“ behandelt wird. Es gibt nur die jeweiligen Gesetze bezüglich Mords, Totschlags, Diebstahl usw., und dann ganz allgemein einen Paragraphen, in dem der Versuch von Verbrechen (alle, ganz pauschal) unter Strafe gestellt wird ([http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html §23StGB]). Letztendlich finde ich aber, dass das gar nicht so wichtig ist, sondern ich frage mich eher, was denn aus Sicht der Enzyklopädie sinnvoller ist. Ich würde im Moment einfach dazu tendieren, hier nicht „Versuchter Mord“, sondern nur „versuchter Mord“ zu lesen. Geht Euch das nicht ähnlich?--[[Benutzer:Bravomike|Bravomike]] ([[Benutzer Diskussion:Bravomike|Diskussion]]) 20:43, 21. Okt. 2012 (UTC)
 
::Ich denke mal, dass sich Siskos Aussage hier auf letzteres („versuchter Mord“) bezieht. Ich denke nicht, dass eine solche dahingesagte Aussage mit einem solchen doch recht knifflig zu beschreibenden Hintergrund getätigt wird. --[[{{ns:user}}:D47h0r|<span style="color:#FFF8DC;">D47h0r</span>]] ''<sup>[[{{ns:user_talk}}:D47h0r|Talk]]</sup>'' 22:22, 21. Okt. 2012 (UTC)
Anonymer Benutzer

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