Ardon Broht: Unterschied zwischen den Versionen
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Es kam zu einem Rechtstreit, bei dem ein Vermittler der [[Föderation]] die Rechtslage klären sollte, da der Doktor als [[Hologramm]] keine Rechte hatte. Der Richter sprach dem Doktor zwar keine Personenrechte zu, erweiterte jedoch die Definition des Künstlers, wodurch der Doktor alle Rechte an seinem Werk erhielt. Ardon Broht mußte daraufhin den Holoroman vom Markt nehmen (''[[VOY]]: "[[Die Veröffentlichung]]"''). | Es kam zu einem Rechtstreit, bei dem ein Vermittler der [[Föderation]] die Rechtslage klären sollte, da der Doktor als [[Hologramm]] keine Rechte hatte. Der Richter sprach dem Doktor zwar keine Personenrechte zu, erweiterte jedoch die Definition des Künstlers, wodurch der Doktor alle Rechte an seinem Werk erhielt. Ardon Broht mußte daraufhin den Holoroman vom Markt nehmen (''[[VOY]]: "[[Die Veröffentlichung]]"''). | ||
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Version vom 22. Juni 2006, 18:34 Uhr
Ardon Broht war ein bekannter bolianischer Holoroman-Verleger im 24. Jahrhundert.
Er leitete den Broht und Forrester-Verlag, der auch die Dixon Hill-Holoromanreihe verlegte. 2377 veröffentlichte Ardon Broht das erste Werk des Doktors: "Photonen brauchen Freiheit". Aufgrund von großen Ähnlichkeiten zwischen der Besatzung der USS Voyager und den Charakteren des Romans, sowie dem daraus resultierenden ruflichen Schaden, sollte das Werk überarbeitet werden. Broht setzte sich jedoch über den Wunsch des Doktors hinweg und veröffentlichte das Werk vorzeitig.
Es kam zu einem Rechtstreit, bei dem ein Vermittler der Föderation die Rechtslage klären sollte, da der Doktor als Hologramm keine Rechte hatte. Der Richter sprach dem Doktor zwar keine Personenrechte zu, erweiterte jedoch die Definition des Künstlers, wodurch der Doktor alle Rechte an seinem Werk erhielt. Ardon Broht mußte daraufhin den Holoroman vom Markt nehmen (VOY: "Die Veröffentlichung").