Schuld: Unterschied zwischen den Versionen
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− | [[Schuld]] das Gegenteil von | + | [[Schuld]] das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesenen Tatbestand außerhalb der [[Gesetz|Legalität]]. |
Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}}) | Bei Schuldigen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des [[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}}) | ||
[[Kategorie:Protokoll]] | [[Kategorie:Protokoll]] |