Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Juli 2008, 08:21 Uhr

Schuld das Gegenteil von Unschuld. Sie bezeichnet einem im Sinne der Justiz erwiesenen Tatbestand außerhalb der Legalität.

Bei Schuldigen wird ein Urteil gefällt, das der Straftat angemessen ist oder dem Ermessen des Richters nachkommt. (Star Trek VI: Das unentdeckte Land)