Konfiszierung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Konfiszierung]] bezeichnet das Einsammeln von Waren aus einem [[Verbrechen]] oder eines unerlaubten [[Handel]]s.
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[[Konfiszierung]] bezeichnet das Einsammeln von Waren aus einem [[Verbrechen]] oder eines unerlaubten [[Handel]]s durch eine [[Behörde]].
  
 
[[2370]] konfisziert die [[Föderation]] mit Hilfe von [[Gul]] [[Dukat]] [[Waffe]]n von den [[Xepolit]]en, die diese für das [[Cardassianisches Zentralkommando|Zentralkommando]] zu die [[Entmilitarisierte Zone]] zu den [[Cardassianer|cardassianischen]] [[Kolonie]]en bringen sollen. Damit ist der [[Schmuggel|Waffenschmuggel]] des Zentralkommandos aufgedeckt. ({{DS9|Der Maquis, Teil II}})
 
[[2370]] konfisziert die [[Föderation]] mit Hilfe von [[Gul]] [[Dukat]] [[Waffe]]n von den [[Xepolit]]en, die diese für das [[Cardassianisches Zentralkommando|Zentralkommando]] zu die [[Entmilitarisierte Zone]] zu den [[Cardassianer|cardassianischen]] [[Kolonie]]en bringen sollen. Damit ist der [[Schmuggel|Waffenschmuggel]] des Zentralkommandos aufgedeckt. ({{DS9|Der Maquis, Teil II}})
  
 
[[Kategorie:Rechtswesen]]
 
[[Kategorie:Rechtswesen]]

Version vom 29. Oktober 2009, 00:33 Uhr

Konfiszierung bezeichnet das Einsammeln von Waren aus einem Verbrechen oder eines unerlaubten Handels durch eine Behörde.

2370 konfisziert die Föderation mit Hilfe von Gul Dukat Waffen von den Xepoliten, die diese für das Zentralkommando zu die Entmilitarisierte Zone zu den cardassianischen Kolonieen bringen sollen. Damit ist der Waffenschmuggel des Zentralkommandos aufgedeckt. (DS9: Der Maquis, Teil II)