Verjährung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. März 2010, 17:51 Uhr
Als Verjährung bezeichnet man den durch Fristablauf bewirkten Verlust der Möglichkeit, einen Rechtsanspruch durchzusetzen. Im Strafrecht bezeichnet die Verjährung den Verlust des staatlichen Anspruchs auf Strafverfolgung.
Der 2365 durchgeführte Raubüberfall auf die Zentralbank von Lissepia, auch bekannt als Raubüberfall am Lissepianischen Muttertag, verjährt nach neun Jahren im Jahr 2374. (DS9: Wer trauert um Morn?)
Externe LinksBearbeiten
- Verjährung in der Wikipedia