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Lasst uns das mal systematisch durchgehen: Das deutsche (oder besser kontinentaleuropäische) Urheberrecht unterscheidet sich in ein paar Punkten vom amerikanischen Copyright. Deshalb sind Lizenzfragen nicht immer 1:1 übertragbar. Im vorliegenden Fall ist insbesondere relevant, dass in Deutschland grafische Arbeiten nur dann dem Urheberrecht unterfallen, wenn sie einen ganz besonders hohen künstlerischen Wert haben. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, die sich beide in den letzten Jahren mit der Fragestellung befasst haben, machen dies daran fest, dass für Gebrauchsgrafik das spezielle Instrument des Geschmacksmusterschutzes zur Verfügung steht, das das Urheberrecht in allen eher handwerklichen Bereichen des grafischen Gewerbes verdrängt. Das Logo der Federation ist nach deutschem Urheberrecht nicht schutzfähig, weil ihm dieser ganz besondere küstlerische Aspekt fehlt. Nach deutschem Recht ist daher die vergebene (urheberrechtliche) Lizenz CC-nc nichtig, da ein nicht schutzfähiges Werk auch keiner urheberrechtlichen Lizenz unterworfen werden kann. Folge: Jederman kann aus urheberrechtlicher Sicht dieses Logo zu jedem beliebigen Zweck übernehmen und verwenden. Es ist natürlich durch Markenrecht von Paramount geschützt, Markenrecht greift aber bei der Verwendung in einer Enzyklopädie nicht - deshalb darf die Wikipedia nach allen anwendbaren deutschen Gesetzen das Federation-Logo übernehmen und in ihren Artikel verwenden. Im Ergebnis habt ihr nichts falsch gemacht, aber die Wikipedia auch nicht. Fragen dazu? --[[Benutzer:82.135.12.236|82.135.12.236]] 11:51, 7. Jan 2007 (UTC)
:So in etwa habe ich das gemeint. (Also hatte suit doch nicht recht, sondern ich.) [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] 23:07, 11. Jan 2007 (UTC)