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Memory Alpha Nova:Creative Commons License

13.269 Bytes hinzugefügt, 13:55, 14. Mai 2004
keine Bearbeitungszusammenfassung
DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER
DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER
„LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST DURCH DAS URHEBERRECHT
UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESEN
LIZENZVERTRAG ODER DAS URHEBERRECHT NICHT GESTATTET WURDE, IST UNTERSAGT.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN
LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM WERK ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN
DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE IN ANBETRACHT DESSEN EIN, DAß SIE SICH MIT DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

==Definitionen==

: a. Unter einer <b>&#8222;Bearbeitung&#8220; </b>wird eine &uuml;bersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die eine pers&ouml;nliche geistige Sch&ouml;pfung des Urhebers ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.

: b. Unter den <b>&#8222;Lizenzelementen&#8220; </b>werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgew&auml;hlt und im Namen der Lizenz genannt werden: &#8222;Urhebernennung&#8220;, &#8222;Nicht-kommerziell&#8220;, &#8222;Gegenseitigkeit&#8220;.

: c. Unter dem <b>&#8222;Lizenzgeber&#8220; </b>wird die nat&uuml;rliche oder juristische Person verstanden, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.

: d. Unter einem<b> &#8222;Sammelwerk&#8220; </b>wird eine Sammlung von Werken, Daten oder andere unabh&auml;ngigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine pers&ouml;nliche geistige Sch&ouml;pfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zug&auml;nglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.

: e. Mit <b>&#8222;SIE&#8220; </b>und <b>&#8222;Ihnen&#8220; </b>ist die nat&uuml;rliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gew&auml;hrten Nutzungsrechte aus&uuml;bt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdr&uuml;ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew&auml;hrten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszu&uuml;ben.

: f. Unter dem <b>&#8222;Urheber&#8220;</b> wird die nat&uuml;rliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.

: g. Unter dem <b>&#8222;Werk&#8220; </b>wird eine pers&ouml;nliche geistige Sch&ouml;pfung verstanden, die unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

==Schranken des Urheberrechts.==
Dieser Lizenzvertrag l&auml;sst s&auml;mtliche Befugnisse unber&uuml;hrt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts ergeben, aus dem Ersch&ouml;pfungsgrundsatz oder anderen Beschr&auml;nkungen der Ausschlie&szlig;lichkeitsrechte des Rechtsinhabers, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.

==Lizenzierung.==
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages r&auml;umt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgeb&uuml;hrenfreies, r&auml;umlich und zeitlich (f&uuml;r die Dauer des Urheberrechts) unbeschr&auml;nktes einfaches Nutzungsrecht ein, das Werk in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

: a. das Werk in k&ouml;rperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielf&auml;ltigen, zu verbreiten und auszustellen;

: b. das Werk in unk&ouml;rperlicher Form &ouml;ffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuf&uuml;hren und vorzuf&uuml;hren, &ouml;ffentlich zug&auml;nglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tontr&auml;ger wiederzugeben sowie Funksendungen und &ouml;ffentliche Zug&auml;nglichmachungen wiederzugeben;

: c. das Werk zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu ver&ouml;ffentlichen und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte k&ouml;nnen f&uuml;r alle
bekannten<i> </i>Nutzungsarten ausge&uuml;bt werden. Die genannten Nutzungsrechte
beinhalten das Recht, solche Ver&auml;nderungen an dem Werk vorzunehmen, die
technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte f&uuml;r alle Nutzungsarten wahrzunehmen,
insbesondere f&uuml;r andere Medien und auf Dateiformate anzupassen.

==Beschr&auml;nkungen.==
Die Einr&auml;umung der Nutzungsrechte gem&auml;&szlig; Ziffer 3 erfolgt ausdr&uuml;cklich nur unter den folgenden Bedingungen:

: a. Sie d&uuml;rfen das Werk ausschlie&szlig;lich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben, und Sie m&uuml;ssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz beif&uuml;gen, wenn Sie das Werk vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben. Sie d&uuml;rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz &auml;ndern oder beschr&auml;nken oder die durch sie gew&auml;hrten Rechte. Sie d&uuml;rfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie m&uuml;ssen alle Hinweise unver&auml;ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d&uuml;rfen das Werk nicht unter der Anwendung von technischen Schutzma&szlig;nahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr&auml;nkungen gelten auch f&uuml;r den Fall, dass das Werk einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, m&uuml;ssen Sie &ndash; soweit dies praktikabel ist &ndash; auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen. Wenn Sie das Werk bearbeiten, m&uuml;ssen Sie &mdash; soweit dies praktikabel ist &mdash; auf die Mittelung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen.

: b. Sie d&uuml;rfen eine Bearbeitung ausschlie&szlig;lich unter den Bedingungen dieser Lizenz - oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enth&auml;lt (z.B. eine neuere Version dieser Creative Commons Lizenz oder die Creative Commons Lizenz f&uuml;r Japan, die dieselben Lizenzelemente enth&auml;lt wie diese Lizenz) - vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben. Sie m&uuml;ssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enth&auml;lt wie diese Lizenz, beif&uuml;gen, wenn Sie die Bearbeitung vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben. Falls Ihre Bearbeitung auf dem Werk beruht sowie einem oder mehreren anderen Werken, die unter anderen Creative Commons Lizenzen als dieser lizenziert sind, m&uuml;ssen Sie eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse f&uuml;r jede Creative Commons Lizenz beif&uuml;gen, die alle Lizenzelemente enth&auml;lt, die diese Lizenz enth&auml;lt, sowie diejenigen Lizenzelemente der Lizenz(en), die f&uuml;r die anderen Werke gelten. Sie d&uuml;rfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz &auml;ndern oder beschr&auml;nken oder die durch sie gew&auml;hrten Rechte, und Sie m&uuml;ssen alle Hinweise unver&auml;ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie d&uuml;rfen eine Bearbeitung nicht unter der Anwendung von technischen Schutzma&szlig;nahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschr&auml;nkungen gelten auch f&uuml;r eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss.

: c. Sie d&uuml;rfen die in Ziffer 3 gew&auml;hrten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die haupts&auml;chlich auf einen gesch&auml;ftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Verg&uuml;tung abzielt oder darauf gerichtet ist. Der Tausch des Werkes gegen andere urheberrechtlich gesch&uuml;tzte Werke durch digitale File-Sharing-Systeme oder in anderer Art und Weise wird nicht als gesch&auml;ftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Verg&uuml;tung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Verg&uuml;tung in Verbindung mit dem Tausch der urheberrechtlich gesch&uuml;tzten Werke geleistet wird.

:d. Wenn Sie das Werk oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben, m&uuml;ssen Sie alle Urhebervermerke f&uuml;r das Werk unver&auml;ndert lassen und die Urheberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch f&uuml;r den Titel des Werkes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vern&uuml;nftigerweise durchf&uuml;hrbaren Umfang - f&uuml;r die mit dem Werk zu verbindende Internetadresse, wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Werk. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuf&uuml;hren, in welcher Form das Werk in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. &#8222;Franz&ouml;sische &uuml;bersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)&#8220; oder &#8222;Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)&#8220;). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auff&auml;lliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Urheber.

==Gew&auml;hrleistung==
Sofern nicht M&auml;ngel arglistig verschwiegen wurden oder dies von den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurde, bietet der Lizenzgeber keine Gew&auml;hrleistung f&uuml;r das Werk, insbesondere nicht f&uuml;r die Nutzbarkeit des Werkes und die darin enthaltenen Informationen.

==Haftung==
&uuml;ber die in Ziffer 5 genannte Gew&auml;hrleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur f&uuml;r Vorsatz und grobe Fahrl&auml;ssigkeit.

==Vertragsende==
: a. Diese Lizenz und die durch sie einger&auml;umten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. F&uuml;r nat&uuml;rliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese nat&uuml;rlichen oder juristischen Personen erf&uuml;llen s&auml;mtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.

: b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (f&uuml;r die Dauer des Urheberrechts an dem Werk). Dennoch beh&auml;lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Werks jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

==Schlussbestimmungen==
: a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f&uuml;r das Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger&auml;umt hat.

: b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielf&auml;ltigen, verbreiten oder &ouml;ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz f&uuml;r das urspr&uuml;ngliche Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz einger&auml;umt hat.

: c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der &uuml;brigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht ber&uuml;hrt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am n&auml;chsten kommt.

: d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegt und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben ist.

: e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollst&auml;ndige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf das Werk dar. Es gibt keine weiteren erg&auml;nzenden Vereinbarungen oder m&uuml;ndlichen Abreden im Hinblick auf das Werk. Der Lizenzgeber ist an keine zus&auml;tzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen k&ouml;nnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine &uuml;bereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abge&auml;ndert werden.
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