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Ich würde vorschlagen, diesen Artikel nach [[Straftat]] zu verschieben. Zum einen handelt es sich nicht bei allen aufgeführten Delikten zwangsläufig um Verbrechen, zum anderen denke ich mal, haben wir nicht vor hier juristisch zwischen Verbrechen und Vergehen zu unterscheiden. Daher wäre der Überbegriff ''Straftat'' meiner Meinung nach angemessen.--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 23:56, 4. Okt. 2009 (UTC)