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Diskussion:Ferengi-Handelsstatuten

682 Bytes hinzugefügt, 19:18, 10. Apr. 2010
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:Das kommt wohl darauf an, wie man die Sache sieht. Für mich hört es sich so an, als ob "Ferengi-Handelsstatuten" der Name eines Gesetzes, bzw. einer Gesetzessammlung ist und somit ein Eigenname.--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 15:05, 10. Apr. 2010 (UTC)
Ein Statut besteht schon aus mehreren Regeln, ist also eine Gesetzessammlung. Der Plural Statuten weist, so verstehe ich das jedenfalls, auf mehrere Gesetzessammlungen hin.--[[Benutzer:Bravomike|Bravomike]] 16:09, 10. Apr. 2010 (UTC)
:Nur damit alle auf dem gleichen Stand sind: In {{e|Familienangelegenheiten}} heißt es: <q>Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die Ferengi-Handelsstatuten verletzt haben und zwar Untersektion 1024, Paragraph 3 [...] dann glaube ich, dass sie eine Kopie der Statuten benötigen.</q>. Für mich klingt es immer noch wie der Eigenname für ein Gesamtwerk, wie zum Beispiel bei [http://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fballregeln Fußballregeln]. Sonst müsste es doch logischerweise heißen, <q>Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die Ferengi-Handelsstatuten verletzt haben und zwar '''Gesetz X''', Untersektion 1024, Paragraph 3...</q>.--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 18:18, 10. Apr. 2010 (UTC)
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