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Handelsgesetz

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K
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Als Zwischenhändler zwischen der [[Föderation]] und den [[Karemma]] geben die [[Ferengi]] die Handelsgesetze der Föderation als Grund an, um Teile des [[Gewinn]]s der Karemma einzubehalten und in die eigene Tasche zu stecken.
Die genannten Gesetze sollen unter anderem beinhalten, dass [[Karemmanische Schurwolle]] auf infiltrierte [[Wechselbalg|Wechselbelger]] untersucht werden muss. Dafür werden vier Prozent des Gewinnes abgezogen. Des weiteren wird ein Aufschlag von sechs Prozent erhoben, als Ausgleich für die nicht erzielten [[Einkommen]] der [[TarkalianerTarkaleaner|tarkaleanischen]] [[Scharfhirte]]n. ({{DS9|Das Wagnis}})
[[Kategorie:Wirtschaft und Finanzwesen]]
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