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Direktiven der Föderation

12 Bytes entfernt, 04:11, 6. Nov. 2006
Generelle Richtlinien (Direktiven)
=== 3. Direktive ===
Betrifft: Schutz fremder Lebewesen
Es ist die Plicht eines jeden Angehörigen der Sternenflotte, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos bzw. Einsatzgebietes zu bemühen, um intelligentes fremdes Leben zu beschützen, auch wenn er sich selber oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt intelligenten Lebensformen Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie ein verstoß gegen die [[2. Direktive]].
=== 4. Direktive ===
=== 18. Direktive ===
Betrifft: Verbot der Meuterei (siehe auch [[4. Direktive]])
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Strafen (siehe auch [[4. Direktive]])
=== 19. Direktive ===
=== 22. Direktive ===
Betrifft: Hilfe bei stagniernde Entwicklung oder von Nichteingeborenen beherrschte Planeten [[2. Direktive]]
Beim Kontakt mit einem Planeten , der in der Entwicklung oder der Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderung in der sozialen Strucktur vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologischen Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
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