Bearbeiten von „Richter“
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Ein [[Richter]] bildet den Vorsitz eines [[Gericht]]s. Als Person der [[Justiz]] entscheidet er über die [[Schuld]]frage eines [[Angeklagter|Angeklagten]]. Die [[Anklage]] kann dabei von ihm selbst, durch einen anderen Vertreter des [[Gesetz]]es oder andere Personen erhoben werden. Die Entscheidung über einen Freispruch oder bei erwiesener Schuld gegebenenfalls über ein [[Urteil]] fällt er entweder auf der Grundlage gegebener Rechtsprechung oder in Willkür. In einigen Rechtssystemen übernehmen es [[Geschworener|Geschworene]] die Schuldfrage zu klären. | Ein [[Richter]] bildet den Vorsitz eines [[Gericht]]s. Als Person der [[Justiz]] entscheidet er über die [[Schuld]]frage eines [[Angeklagter|Angeklagten]]. Die [[Anklage]] kann dabei von ihm selbst, durch einen anderen Vertreter des [[Gesetz]]es oder andere Personen erhoben werden. Die Entscheidung über einen Freispruch oder bei erwiesener Schuld gegebenenfalls über ein [[Urteil]] fällt er entweder auf der Grundlage gegebener Rechtsprechung oder in Willkür. In einigen Rechtssystemen übernehmen es [[Geschworener|Geschworene]] die Schuldfrage zu klären. | ||