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− | [[bg:Memory Alpha:Creative Commons лиценз]]
| + | [[en:Memory_Alpha:Creative_Commons_License]] |
− | [[ca:Star Trek en català Wiki:Llicència de Creative Commons]]
| + | Originalversion unter [http://creativecommons.org/projects/international/de/translated-license] und [http://creativecommons.org/licenses/by-nc/1.0/legalcode] erhältlich. |
− | [[en:Memory Alpha:Creative Commons License]] | |
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− | {{#ifexpr:{{CURRENTTIMESTAMP}}>20160601000000|{{:Memory Alpha Nova:Creative Commons License/4.0}}|Originalversion als [http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/ Kurzform] und [http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/legalcode Lizenztext] erhältlich.
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− | <p>CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR. CREATIVE
| + | DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER |
− | COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN
| + | DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER |
− | INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE
| + | „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST DURCH DAS URHEBERRECHT |
− | SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.</p>
| + | UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESEN |
| + | LIZENZVERTRAG ODER DAS URHEBERRECHT NICHT GESTATTET WURDE, IST UNTERSAGT. |
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− | <p><em>Lizenzvertrag</em></p>
| + | DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN |
− | <p>DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.</p>
| + | LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM WERK ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN |
− | <p>
| + | LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN |
| + | DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE IN ANBETRACHT DESSEN EIN, DAß SIE SICH MIT DIESEN |
| + | VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN. |
| | | |
− | DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.</p>
| + | ==Definitionen== |
− | <p><strong>1. Definitionen</strong></p>
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− | <ol type="a">
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− | <li>Unter einer <strong>„Bearbeitung“ </strong>wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.</li>
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− | <li>Unter den <strong>„Lizenzelementen“ </strong>werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“.</li>
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− | <li>Unter dem <strong>„Lizenzgeber“ </strong>wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.</li>
| + | : a. Unter einer <b>„Bearbeitung“ </b>wird eine übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen. |
− | <li>Unter einem<strong> „Sammelwerk“ </strong>wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.</li>
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− | <li>Mit <strong>„SIE“ </strong>und <strong>„Ihnen“ </strong>ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.</li>
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− | <li>Unter dem <strong>„Schutzgegenstand“</strong>wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden</li>
| + | : b. Unter den <b>„Lizenzelementen“ </b>werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Namen der Lizenz genannt werden: „Urhebernennung“, „Nicht-kommerziell“, „Gegenseitigkeit“. |
− | <li>Unter dem <strong>„Urheber“</strong> wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.</li>
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− | <li>Unter einem <strong>„</strong><strong>verwandten Schutzrecht</strong><strong>“</strong><strong> </strong>wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.</li>
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− | <li>Unter dem <strong>„Werk“ </strong>wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.</li></ol>
| + | : c. Unter dem <b>„Lizenzgeber“ </b>wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet. |
− | <p><strong>2. Schranken des Urheberrechts. </strong>Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.</p>
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− | <p><strong>3. Lizenzierung. </strong>Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:</p>
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− | <ol type="a">
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− | <li>den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;</li>
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− | <li>den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;</li>
| + | : d. Unter einem<b> „Sammelwerk“ </b>wird eine Sammlung von Werken, Daten oder andere unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen. |
− | <li>den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;</li>
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− | <li>den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c. genannten Umfang zu verwerten;</li></ol>
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− | <p>Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.</p>
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− | <p><strong>4. Beschränkungen. </strong>Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:</p>
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− | <ol type="a">
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− | <li>Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.</li>
| + | : e. Mit <b>„SIE“ </b>und <b>„Ihnen“ </b>ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben. |
− | <li>Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing).</li>
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− | <li>Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.</li>
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− | <li>Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise<br>
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− | ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in<br>
| + | : f. Unter dem <b>„Urheber“</b> wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat. |
− | den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. </li></ol>
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− | <p><strong>5. Gewährleistung.</strong> Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.</p>
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− | <p><strong>6. Haftung. </strong>Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.</p>
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− | <p><strong>7. Vertragsende</strong></p>
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− | <ol type="a">
| + | : g. Unter dem <b>„Werk“ </b>wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. |
− | <li>Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.</li>
| |
− | <li>Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.</li></ol>
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− | <p><strong>8. Schlussbestimmungen</strong></p>
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− | <ol type="a">
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− | <li>Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.</li>
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− | <li>Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.</li>
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− | <li>Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.</li>
| + | ==Schranken des Urheberrechts.== |
− | <li>Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind</li>
| + | Dieser Lizenzvertrag lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts ergeben, aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. |
− | <li>Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.</li>
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− | <li>Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.</li></ol>
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− | <!-- BREAKOUT FOR CC NOTICE. NOT A PART OF THE LICENSE -->
| |
− | <div class="fineprint" >
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− | <p>CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.</p>
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− |
| + | ==Lizenzierung.== |
− | <p>AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.</p>
| + | Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, das Werk in der folgenden Art und Weise zu nutzen: |
− | <p>
| + | |
− | CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.</p>}}
| + | : a. das Werk in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen; |
| + | |
| + | : b. das Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben; |
| + | |
| + | : c. das Werk zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten; |
| + | |
| + | Die genannten Nutzungsrechte können für alle |
| + | bekannten<i> </i>Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte |
| + | beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die |
| + | technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen, |
| + | insbesondere für andere Medien und auf Dateiformate anzupassen. |
| + | |
| + | ==Beschränkungen.== |
| + | Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen: |
| + | |
| + | : a. Sie dürfen das Werk ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz beifügen, wenn Sie das Werk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz ändern oder beschränken oder die durch sie gewährten Rechte. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen das Werk nicht unter der Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass das Werk einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie – soweit dies praktikabel ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen. Wenn Sie das Werk bearbeiten, müssen Sie — soweit dies praktikabel ist — auf die Mittelung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen. |
| + | |
| + | : b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz - oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enthält (z.B. eine neuere Version dieser Creative Commons Lizenz oder die Creative Commons Lizenz für Japan, die dieselben Lizenzelemente enthält wie diese Lizenz) - vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enthält wie diese Lizenz, beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Falls Ihre Bearbeitung auf dem Werk beruht sowie einem oder mehreren anderen Werken, die unter anderen Creative Commons Lizenzen als dieser lizenziert sind, müssen Sie eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse für jede Creative Commons Lizenz beifügen, die alle Lizenzelemente enthält, die diese Lizenz enthält, sowie diejenigen Lizenzelemente der Lizenz(en), die für die anderen Werke gelten. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz ändern oder beschränken oder die durch sie gewährten Rechte, und Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht unter der Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss. |
| + | |
| + | : c. Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Der Tausch des Werkes gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke durch digitale File-Sharing-Systeme oder in anderer Art und Weise wird nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Tausch der urheberrechtlich geschützten Werke geleistet wird. |
| + | |
| + | :d. Wenn Sie das Werk oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für das Werk unverändert lassen und die Urheberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Werkes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Werk zu verbindende Internetadresse, wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Werk. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form das Werk in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Urheber. |
| + | |
| + | ==Gewährleistung== |
| + | Sofern nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden oder dies von den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurde, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für das Werk, insbesondere nicht für die Nutzbarkeit des Werkes und die darin enthaltenen Informationen. |
| + | |
| + | ==Haftung== |
| + | über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
| + | |
| + | ==Vertragsende== |
| + | : a. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort. |
| + | |
| + | : b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für die Dauer des Urheberrechts an dem Werk). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Werks jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet. |
| + | |
| + | ==Schlussbestimmungen== |
| + | : a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für das Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. |
| + | |
| + | : b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für das ursprüngliche Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat. |
| + | |
| + | : c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt. |
| + | |
| + | : d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegt und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben ist. |
| + | |
| + | : e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf das Werk dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf das Werk. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden. |