Bearbeiten von „Handelsgesetz“
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− | Ein [[Handelsgesetz]] ist ein [[Gesetz]], das den [[Geschäft (Handel)|Handel]] mit anderen | + | Ein [[Handelsgesetz]] ist ein [[Gesetz]], das den [[Geschäft (Handel)|Handel]] mit anderen Personen, Gruppen und [[Spezies]] regelt. |
Als Zwischenhändler zwischen der [[Föderation]] und den [[Karemma]] geben die [[Ferengi]] die Handelsgesetze der Föderation als Grund an, um Teile des [[Gewinn]]s der Karemma einzubehalten und in die eigene Tasche zu stecken. | Als Zwischenhändler zwischen der [[Föderation]] und den [[Karemma]] geben die [[Ferengi]] die Handelsgesetze der Föderation als Grund an, um Teile des [[Gewinn]]s der Karemma einzubehalten und in die eigene Tasche zu stecken. | ||
− | Die genannten Gesetze sollen unter anderem beinhalten, dass [[Karemmanische Schurwolle]] auf infiltrierte [[Wechselbalg| | + | Die genannten Gesetze sollen unter anderem beinhalten, dass [[Karemmanische Schurwolle]] auf infiltrierte [[Wechselbalg|Wechselbelger]] untersucht werden muss. Dafür werden vier Prozent des Gewinnes abgezogen. Des weiteren wird ein Aufschlag von sechs Prozent erhoben, als Ausgleich für die nicht erzielten [[Einkommen]] der [[Tarkaleaner|tarkaleanischen]] [[Scharfhirte]]n. ({{DS9|Das Wagnis}}) |
[[Kategorie:Wirtschaft und Finanzwesen]] | [[Kategorie:Wirtschaft und Finanzwesen]] |