Bearbeiten von „Ferengi-Handelsbehörde“
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− | Die [[Ferengi-Handelsbehörde]] ist auch gemeinhin bekannt als '''FCA'''. Sie ist zuständig für die Einhaltung der Ferengi-Handelsgesetze und besitzt weitreichende Befugnisse, für deren Ausübung sie [[Agent|Agenten]], die sogenannten [[Liquidator|Liquidatoren]], einsetzt. Sie ist keiner weiteren Instanz | + | Die [[Ferengi-Handelsbehörde]] ist auch gemeinhin bekannt als '''FCA'''. Sie ist zuständig für die Einhaltung der Ferengi-Handelsgesetze und besitzt weitreichende Befugnisse, für deren Ausübung sie [[Agent|Agenten]], die sogenannten [[Liquidator|Liquidatoren]], einsetzt. Sie ist keiner weiteren Instanz rechenschaft schuldig ({{DS9|Der Streik}}). Im Gegenteil, ihre Befugnisse gehen sogar soweit, dass es an den [[FCA-Kommissar|FCA-Kommissaren]] liegt, entweder die Ernennung eines neuen [[Großer Nagus|Großen Nagus]] entweder zu bestätigen oder zu verhindern. ({{DS9|Die Beraterin}}) |
Die FCA führt ebenfalls die [[Schwarze Liste]]. | Die FCA führt ebenfalls die [[Schwarze Liste]]. |