Kategorie:Brauche Langfassung (TAS): Unterschied zwischen den Versionen

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# Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen: <blockquote>Prolog <br>Akt I <br>Akt II <br>Akt III <br>Akt … <br>Epilog</blockquote>
 
# Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen: <blockquote>Prolog <br>Akt I <br>Akt II <br>Akt III <br>Akt … <br>Epilog</blockquote>
 
# Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden.
 
# Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden.
# Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein. Ausnahme: „Prolog“ / „Epilog“
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# Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein. Ausnahme: „Prolog“ / „Epilog“.
 
# Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.
 
# Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.
  
 
[[Kategorie:Brauche Langfassung]]
 
[[Kategorie:Brauche Langfassung]]

Version vom 25. Mai 2013, 15:35 Uhr

In diesen TAS-Episoden ist die Langfassung im Abschnitt „Inhaltsangabe“ noch unvollständig oder lückenhaft. Zögere nicht und trage eine Zusammenfassung der Episode nach.

Kriterien für eine vollständige Langfassung sind:

  1. Untergliederung in Akte gemäß der in Episoden zu sehenden Pausen:

    Prolog
    Akt I
    Akt II
    Akt III
    Akt …
    Epilog

  2. Ein Akt darf dabei die Anzahl von mindestens 200 bis 250 Wörtern - Logbucheinträge nicht mitgezählt - nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regel sind die Abschnitte „Prolog“ und „Epilog“. Dort darf eine Anzahl von mindestens 50 bis 100 Wörter nicht unterschritten werden.
  3. Pro Akt muss mindestens ein Episoden-Bild (kein Portrait-Bild) eingefügt sein. Ausnahme: „Prolog“ / „Epilog“.
  4. Der Text muss die vollständige Episode wiedergeben.