Änderungen
→Generelle Richtlinien
*'''General Order 7''': Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet [[Talos IV]] anzufliegen. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'')
*'''General Order 12''': Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
*'''General Order 15''': Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situtationen Situationen begeben. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
==siehe auch==
* [[Verordnung 635]]
[[en:Starfleet General Orders and Regulations]]