Memory Alpha Nova:Inhalte aus Memory Alpha anderer Sprachversion nutzen
Diese Seite beschreibt, wie und unter welchen Bedingungen Inhalte aus Memory Alpha anderer Sprachversionen genutzt werden können. Dies kann manchmal sinnvoll sein, z.B. wenn dort ein Artikel bereits besteht, oder ein Bild für die deutsche Memory Alpha verwendet werden soll. Häufig ist das bei der bislang größten Memory Alpha, der englischen Version, der Fall.
Inhaltsverzeichnis
Umgang mit Texten
Die Übersetzung eines anderssprachigen Artikels ist erlaubt, denn er ist unter der Creative Commons License veröffentlicht.[1] Dabei ist immer die Quelle der Übersetzung sowie ein Verweis auf die Autoren zu nennen (in der Zusammenfassung oder auf der Diskussionsseite).
Umgang mit Bildern
Um sicherzustellen, dass die Dateien in der deutschen Memory Alpha direkt verfügbar sind, ist es erwünscht, dass keine Bilder von anderssprachigen Projekten eingebunden werden, auch wenn dies technisch möglich ist. Dazu ist wie folgt vorzugehen.
- Bild aus anderssprachiger Version herunterladen
- Bild in deutschsprachige Memory Alpha hochladen, unter Angabe (Link) des ursprünglichen Bildes und nach Möglichkeit einer Übersetzung aller dort gegebenen Informationen, inklusive ursprünglich hochladendem Archivisten und Bildbeschreibungen etc.
Ausgenommen davon sind ausschließlich im englischsprachigen Kontext nutzbare Bilder, konkret Coverbilder englischsprachiger Ausgaben von Romanen.
Siehe auch
- Forum:Bilder aus der eng MA – Ältere Diskussion zum Thema Verwendung von Bilder aus MA/en
- Benutzer:Bravomike/Bild (MA/en) – Hinweise des Benutzers Bravomike zur korrekten Einbindung von Bildern aus MA/en (auch wenn dies prinzipiell nicht erwünscht ist)
Fußnoten
- ↑ Dort heißt es zu diesem Thema insbesondere:
1. Definitionen a.Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
und weiter4. Beschränkungen. […] c.Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. […]. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des … (Werk) durch … (Urheber)“ […]). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.