Diskussion:Staatliche vulkanische Handelsflotte

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Aus den amtlichen Rechtschreibregeln (2006):

§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel, Präpositionen und Konjunktionen groß.

Dazu die Festlegung: Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten: […] (4) Eigennamen von Institutionen, Organisationen, Einrichtungen, so […] zum Beispiel: […] Eidgenössische Technische Hochschule [, …] Allgemeiner Deutscher Automobilclub, Börsenverein des Deutschen Buchhandels […] Müsste es dann nicht eigentlich „Staatliche Vulkanische Handelsflotte“ heißen?--Bravomike 15:57, 2. Jul. 2011 (UTC)