Diskussion:Ausnahmezustand
Version vom 11. August 2007, 12:59 Uhr von imported>Bravomike
Der Ausnahmezustand bedeutet doch nicht gleich Kriegsrecht, oder? -- =/\= Roggan == Meldung =/\= 11:45, 11. Aug. 2007 (UTC)
- Eigentlich nicht. Wird das so gesagt?--Bravomike 11:48, 11. Aug. 2007 (UTC)
- Naja. Ich dachte auch nicht. Allerdings sprechen die in der Episode erst von Ausnahmezustand und dann von Kriegsrecht (gleicher Kontext und gleiches Gespräch) und dann wollte ich schon zwei Artikel anlegen und habe dann erstmal die externen Links auf Wikipedia angeschaut. Und da sind Ausnahmezustand und Kriegsrecht genauso eingetragen wie hier (Ausnahmezustand Artikel, Kriegsrecht Redirect). Und dann habe ich auch verstanden, warum die in der Episode erst von Ausnahmezustand und dann von Kriegsrecht reden. Denke also schon, dass hier beides das Gleiche ist.--Tobi72 11:55, 11. Aug. 2007 (UTC)
- Entweder man lässt es weiter so als ein Artikel laufen oder man erstellt noch einen Artikel Kriegsrecht, in dem nichts anderes steht. Allerdings gibt es vielleicht in einer anderen Episode eine Referenz ausschließlich für Kriegsrecht oder Ausnahmezustand, wenn das da noch mal zur Sprache kommt kann man dann ja immer noch trennen--Bravomike 11:59, 11. Aug. 2007 (UTC)