Memory Alpha Nova:Creative Commons License
Originalversion unter [1] und [2] erhältlich.
DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DAS WERK IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG ODER DAS URHEBERRECHT NICHT GESTATTET WURDE, IST UNTERSAGT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM WERK ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE IN ANBETRACHT DESSEN EIN, DAß SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen
- a. Unter einer „Bearbeitung“ wird eine übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
- b. Unter den „Lizenzelementen“ werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und im Namen der Lizenz genannt werden: „Urhebernennung“, „Nicht-kommerziell“, „Gegenseitigkeit“.
- c. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
- d. Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder andere unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
- e. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
- f. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
- g. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
Schranken des Urheberrechts.
Dieser Lizenzvertrag lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts ergeben, aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.
Lizenzierung.
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, das Werk in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
- a. das Werk in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
- b. das Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
- c. das Werk zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen, insbesondere für andere Medien und auf Dateiformate anzupassen.
Beschränkungen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
- a. Sie dürfen das Werk ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz beifügen, wenn Sie das Werk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz ändern oder beschränken oder die durch sie gewährten Rechte. Sie dürfen das Werk nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen das Werk nicht unter der Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch des Werkes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass das Werk einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie – soweit dies praktikabel ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen. Wenn Sie das Werk bearbeiten, müssen Sie — soweit dies praktikabel ist — auf die Mittelung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf den Lizenzgeber oder den Urheber entfernen.
- b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz - oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enthält (z.B. eine neuere Version dieser Creative Commons Lizenz oder die Creative Commons Lizenz für Japan, die dieselben Lizenzelemente enthält wie diese Lizenz) - vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse dieser Lizenz oder einer anderen Creative Commons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente enthält wie diese Lizenz, beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Falls Ihre Bearbeitung auf dem Werk beruht sowie einem oder mehreren anderen Werken, die unter anderen Creative Commons Lizenzen als dieser lizenziert sind, müssen Sie eine Kopie oder die entsprechende Internetadresse für jede Creative Commons Lizenz beifügen, die alle Lizenzelemente enthält, die diese Lizenz enthält, sowie diejenigen Lizenzelemente der Lizenz(en), die für die anderen Werke gelten. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz ändern oder beschränken oder die durch sie gewährten Rechte, und Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht unter der Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen nutzen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht werden muss.
- c. Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Der Tausch des Werkes gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke durch digitale File-Sharing-Systeme oder in anderer Art und Weise wird nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Tausch der urheberrechtlich geschützten Werke geleistet wird.
- d. Wenn Sie das Werk oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für das Werk unverändert lassen und die Urheberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Werkes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Werk zu verbindende Internetadresse, wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Werk. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form das Werk in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Französische übersetzung des ... (Werk) durch ... (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Urheber.
Gewährleistung
Sofern nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden oder dies von den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart wurde, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für das Werk, insbesondere nicht für die Nutzbarkeit des Werkes und die darin enthaltenen Informationen.
Haftung
über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Vertragsende
- a. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
- b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für die Dauer des Urheberrechts an dem Werk). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Werks jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
Schlussbestimmungen
- a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für das Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
- b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für das ursprüngliche Werk unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
- c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
- d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegt und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben ist.
- e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf das Werk dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf das Werk. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.