Diskussion:Ferengi-Handelsstatuten
Version vom 10. April 2010, 20:30 Uhr von imported>Plasmarelais
Plural oder nicht besser Singular?--Bravomike 12:05, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Ist zwar nur ein schwaches, da subjektives Argument, aber hört sich Ferengi-Handelstatut nicht doof an? Ähnlicher Fall wie bei "Datum"-> Daten.--Joe-le 12:33, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Eigentlich müssten wir hier die Singular-Variante Ferengi-Handelsstatut nehmen. Das Statut ist ein gebräuchlicher Begriff aus Wirtschaft, Politik und Recht. --Pflaume 12:59, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Aber es ist ja 1. ein Eigenname wie z.B. Erwerbsregeln der Ferengi und 2. eine Auflistung mehrerer einzelner Statuten.--Joe-le 13:43, 10. Apr. 2010 (UTC)
- In der engl MA fällt auch der Plural Begriff, da es sich ja auch um mehre Regeln und auch um einen Eigennamen handelt, deswegen würde ich den Begriff Ferengi-Handelsstatuten beibehalten. --Klossi 13:47, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Für das angegebene Beispiel der Erwerbsregeln der Ferengi gibt es den Redirect Erwerbsregel. Der Link mit den Auflistungen verweist auf eine nicht abgeschlossene Diskussion, die sich gerade um die Frage dreht, ob man die Uniform-Artikel nicht im Singular stehen lassen sollte. Gerade wenn man sagt, dass es mehrere einzelne Statuten gibt, dann macht es ja auch Sinn das Lemma im Singular stehen zu lassen, und zu erklären, was ein Ferengi-Handelsstatut eigentlich ist und das es mehrere davon gibt. --Pflaume 14:25, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Das kommt wohl darauf an, wie man die Sache sieht. Für mich hört es sich so an, als ob "Ferengi-Handelsstatuten" der Name eines Gesetzes, bzw. einer Gesetzessammlung ist und somit ein Eigenname.--Joe-le 15:05, 10. Apr. 2010 (UTC)
Ein Statut besteht schon aus mehreren Regeln, ist also eine Gesetzessammlung. Der Plural Statuten weist, so verstehe ich das jedenfalls, auf mehrere Gesetzessammlungen hin.--Bravomike 16:09, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Nur damit alle auf dem gleichen Stand sind: In Familienangelegenheiten heißt es:
Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die Ferengi-Handelsstatuten verletzt haben und zwar Untersektion 1024, Paragraph 3 [...] dann glaube ich, dass sie eine Kopie der Statuten benötigen.
. Für mich klingt es immer noch wie der Eigenname für ein Gesamtwerk, wie zum Beispiel bei Fußballregeln. Sonst müsste es doch logischerweise heißen,Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die Ferengi-Handelsstatuten verletzt haben und zwar Gesetz X, Untersektion 1024, Paragraph 3...
.--Joe-le 18:18, 10. Apr. 2010 (UTC)- Nennen wir den Artikel doch Ferengi-Satzung (im Artikel steht, dass die Statuten in Herz aus Stein auch so genannt werden - also ein Redirect muss das eh werden). Dann würde sich die Frage nach dem Singular erübrigen ;) Im Grunde genommen hat bravomike recht: Statuten klingt in erster Linie wie eine Sammlung mehrerer Regel-/Gesetzessammlungen, allerdings wird das in der Praxis anscheinend nicht so deutlich differenziert. Um beim Beispiel mit den Fußballregeln zu bleiben: Die FIFA nennt ihre Regelsammlung FIFA-Statuten auch die UEFA nennt ihr Regelwerk so. Wohingegen bspw. der Bremer und der sächsische Fußballverband unter "Statuten" eine Sammlung mehrerer Ordnungen/Satzungen verstehen. --Pflaume 18:59, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Nee, bitte nicht Ferengi-Satzung, die Ferengi sind doch kein gemeinnütziger Verein :D. Wie man einen Begriff so schlecht Übersetzen kann, ist mir schleierhaft, ich war ja schon drauf und dran, das hier Einzutragen ;).--Joe-le 19:20, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Ich habe die Folgen nicht gesehen, doch ich möchte mich auch gegen die Satzung aussprechen. Wie es (mir) scheint, geben doch alle Statuten hier erst zusammen einen Sinn. Wenn immer von einem Gesamtwerk die Rede ist, das von einem Ferengi nicht in Einzelteilen betrachtet wird, bin ich für den Plural. Wenn wir die Erwerbsregeln nicht auseinandernehmen, müssen wir das hier auch nicht tun. Ich denke den Artikel unter dem Plural mit einer WL vom Singular dürfte passen. --Plasmarelais
§· talk · pr · @ 19:30, 10. Apr. 2010 (UTC)
- Ich habe die Folgen nicht gesehen, doch ich möchte mich auch gegen die Satzung aussprechen. Wie es (mir) scheint, geben doch alle Statuten hier erst zusammen einen Sinn. Wenn immer von einem Gesamtwerk die Rede ist, das von einem Ferengi nicht in Einzelteilen betrachtet wird, bin ich für den Plural. Wenn wir die Erwerbsregeln nicht auseinandernehmen, müssen wir das hier auch nicht tun. Ich denke den Artikel unter dem Plural mit einer WL vom Singular dürfte passen. --Plasmarelais