Diskussion:Behinderung einer Ermittlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Müsste es nicht Behinderung einer Ermittlung heißen? Unbestimmter Artikel, weil generelles Lemma?. --[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 19:59, 27. Mai 2010 (UTC) | Müsste es nicht Behinderung einer Ermittlung heißen? Unbestimmter Artikel, weil generelles Lemma?. --[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 19:59, 27. Mai 2010 (UTC) | ||
:Sorry, war ein Fehler. Schon bereinigt.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 20:02, 27. Mai 2010 (UTC) | :Sorry, war ein Fehler. Schon bereinigt.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 20:02, 27. Mai 2010 (UTC) | ||
+ | Das meinte ich allerdings gar nicht. Ich wollte darauf hinaus, dass das Lemma den bestimmten Artikle ''der'' enthält, Strafnormen aber - zumindest im Deutschen - immer abstrakt, generell formuliert sind, es also "Behinderung ''einer'' Ermittlung" heißen müsste.--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 20:28, 27. Mai 2010 (UTC) |
Version vom 27. Mai 2010, 21:28 Uhr
Müsste es nicht Behinderung einer Ermittlung heißen? Unbestimmter Artikel, weil generelles Lemma?. --Joe-le 19:59, 27. Mai 2010 (UTC)
- Sorry, war ein Fehler. Schon bereinigt.--Tobi72 20:02, 27. Mai 2010 (UTC)
Das meinte ich allerdings gar nicht. Ich wollte darauf hinaus, dass das Lemma den bestimmten Artikle der enthält, Strafnormen aber - zumindest im Deutschen - immer abstrakt, generell formuliert sind, es also "Behinderung einer Ermittlung" heißen müsste.--Joe-le 20:28, 27. Mai 2010 (UTC)