Vertrag von Armens: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Vertrag von Armens''' wird [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im [[de-Laure-Gürtel]], so werden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert.
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Der [[Vertrag von Armens]] wird [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger [[Territorium|Territorien]] im [[de-Laure-Gürtel]], so werden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert.
  
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe werden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen [[Vertrag]] auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst. ({{TNG|Die Macht der Paragraphen}})
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Wegen der komplizierten [[Sprache]] der Sheliak und deren Ordnungsliebe werden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen [[Vertrag]] auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst. ({{TNG|Die Macht der Paragraphen}})
  
 
==Auszüge==
 
==Auszüge==
 
* '''§ 133''' sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
 
* '''§ 133''' sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
 
* '''§ 653 Unterpunkt 9''' verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
 
* '''§ 653 Unterpunkt 9''' verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
* '''§ 716 Unterpunkt 5''': "Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden."
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* '''§ 716 Unterpunkt 5''': <q>Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.</q>
 
* '''§1290''' regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
 
* '''§1290''' regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
** '''Unterpunkt D3''' gibt an, dass diese dritte Partei die [[Grisella]]s sein können
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** '''Unterpunkt D3''' gibt an, dass diese dritte Partei die [[Grizzela]]s sein können
  
 
[[Kategorie:Verträge, Übereinkommen und Gesetze]]
 
[[Kategorie:Verträge, Übereinkommen und Gesetze]]

Version vom 24. April 2009, 08:03 Uhr

Der Vertrag von Armens.

Der Vertrag von Armens wird 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak-Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de-Laure-Gürtel, so werden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.

Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe werden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst. (TNG: Die Macht der Paragraphen)

Auszüge

  • § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
  • § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
  • § 716 Unterpunkt 5: Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.
  • §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
    • Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grizzelas sein können