Vertrag von Armens: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * '''§ 133''' sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört | ||
+ | * '''§ 653 Unterpunkt 9''' verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln | ||
+ | * '''§ 716 Unterpunkt 5''': "Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak Korporation entfernt werden. | ||
+ | * '''§1290''' regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei | ||
+ | ** '''Unterpunkt D3''' gibt an, dass diese dritte Partei die [[Grisella]]s sein können | ||
[[Kategorie:Verträge, Übereinkommen und Gesetze]] | [[Kategorie:Verträge, Übereinkommen und Gesetze]] | ||
[[en:Treaty of Armens]] | [[en:Treaty of Armens]] |
Version vom 27. November 2005, 13:17 Uhr
Der Vertrag von Armens wurde 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de Laure Gürtel, so wurden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst (TNG: "Die Macht der Paragraphen").
Auszüge
- § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
- § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
- § 716 Unterpunkt 5: "Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak Korporation entfernt werden.
- §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
- Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grisellas sein können