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Schuld

33 Bytes hinzugefügt, 21:46, 23. Jul. 2008
K
Quellenstil, Kat, Typo
[[Schuld]] das Gegenteil von [[Unschuld(juristisch)|Unschuld]]. Im Sie bezeichnet einem im Sinne der [[Justiz]] erwiesener erwiesenen Tatbestand aussserhalb außerhalb der legalität[[Gesetz|Legalität]].  Bei [[Schuld]]igen wird ein [[Urteil]] gefällt, das der Straftat angemessen ist, oder nach dem Ermessen des Richtenden[[Richter]]s nachkommt. ({{film|6}}) [ [[Star Trek VIKategorie: Das unentdeckte Land]Protokoll] ]
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