Direktiven der Föderation: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''General Order 7''': Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet [[Talos IV]] anzufliegen. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'')
 
*'''General Order 7''': Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet [[Talos IV]] anzufliegen. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]"'')
 
*'''General Order 12''': Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
 
*'''General Order 12''': Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
*'''General Order 15''': Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situtationen begeben. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
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*'''General Order 15''': Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situationen begeben. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'')
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==siehe auch==
 
==siehe auch==
 
* [[Verordnung 635]]
 
* [[Verordnung 635]]
 
[[en:Starfleet General Orders and Regulations]]
 
[[en:Starfleet General Orders and Regulations]]

Version vom 14. August 2005, 13:03 Uhr

Generelle Richtlinien

  • General Order 1: Besser als die Oberste Direktive bekannt. Setzt alle Direktiven und Richtlinien, mit Ausnahme der Omega Direktive ausser Kraft.
  • General Order 4: Die letzte verbliebene Richtlinie, auf die die Todesstrafe steht.
  • General Order 6: Ist alles Leben an Bord eines Raumschiffes vernichtet, muss dieses binnen 24 Stunden zerstört werden, um die mögliche Ausbreitung einer Gefahr zu verhindern. (TAS: "Dr. McCoy unter Anklage")
  • General Order 7: Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen. (TOS: "Talos IV - Tabu, Teil I")
  • General Order 12: Kann zu einem sich nähernden Raumschiff kein Kontakt hergestellt werden, so sind alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)
  • General Order 15: Flaggoffiziere dürfen sich nicht ohne bewaffnete Eskorte in gefährliche Situationen begeben. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)

siehe auch