Vertrag von Armens: Unterschied zwischen den Versionen
imported>Spocky K (Quellenstil) |
imported>Defchris K (linkfix (Rechtschreibung)) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Bild:Vertrag von Armens.jpg|thumb|Der Vertrag von Armens]] | [[Bild:Vertrag von Armens.jpg|thumb|Der Vertrag von Armens]] | ||
− | Der '''Vertrag von Armens''' wurde [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im [[de Laure Gürtel]], so wurden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert. | + | Der '''Vertrag von Armens''' wurde [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im [[de-Laure-Gürtel]], so wurden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert. |
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst ({{TNG|Die Macht der Paragraphen}}). | Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst ({{TNG|Die Macht der Paragraphen}}). |
Version vom 14. Februar 2007, 22:49 Uhr
Der Vertrag von Armens wurde 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak-Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de-Laure-Gürtel, so wurden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst (TNG: Die Macht der Paragraphen).
Auszüge
- § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
- § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
- § 716 Unterpunkt 5: "Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.
- §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
- Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grisellas sein können