Vertrag von Armens: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Vertrag von Armens''' wurde [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im [[de Laure Gürtel]], so wurden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert.
 
Der '''Vertrag von Armens''' wurde [[2255]] zwischen der [[Föderation]] und der [[Sheliak-Korporation]] geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im [[de Laure Gürtel]], so wurden den [[Sheliak]] von der Föderation z.B. einige [[Planet]]en der [[Klasse H]], wie [[Tau Cygna V]] zugesichert.
  
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst (''[[TNG]]: "[[Die Macht der Paragraphen]]"'').
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Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst ({{TNG|Die Macht der Paragraphen}}).
  
 
==Auszüge==
 
==Auszüge==

Version vom 14. Februar 2007, 20:15 Uhr

Der Vertrag von Armens

Der Vertrag von Armens wurde 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak-Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de Laure Gürtel, so wurden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.

Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe wurden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst (TNG: Die Macht der Paragraphen).

Auszüge

  • § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
  • § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
  • § 716 Unterpunkt 5: "Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.
  • §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
    • Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grisellas sein können