Vertrag von Armens: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * '''§ 133''' sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört | ||
+ | * '''§ 653 Unterpunkt 9''' verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln | ||
+ | * '''§ 716 Unterpunkt 5''': <q>Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.</q> | ||
+ | * '''§1290''' regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei | ||
+ | ** '''Unterpunkt D3''' gibt an, dass diese dritte Partei die [[Grizzela]]s sein können | ||
− | [[en:Treaty of Armens]][[ | + | [[Kategorie:Verträge, Übereinkommen und Gesetze]] |
+ | [[en:Treaty of Armens]] | ||
+ | [[nl:Verdrag van Armens]] |
Aktuelle Version vom 14. Januar 2018, 10:15 Uhr
Der Vertrag von Armens wird 2255 zwischen der Föderation und der Sheliak-Korporation geschlossen. Er regelt die Verteilung einiger Territorien im de-Laure-Gürtel, so werden den Sheliak von der Föderation z.B. einige Planeten der Klasse H, wie Tau Cygna V zugesichert.
Wegen der komplizierten Sprache der Sheliak und deren Ordnungsliebe werden 372 Rechtsexperten der Föderation benötigt, um einen Vertrag auszutüfteln, der mehr als 500.000 Wörter umfasst. (TNG: Die Macht der Paragraphen)
Auszüge[Bearbeiten]
- § 133 sagt aus, dass Tau Cygna V den Sheliak gehört
- § 653 Unterpunkt 9 verpflichtet die Sheliak im Konfliktfall mit der Föderation zu verhandeln
- § 716 Unterpunkt 5:
Unerwünschte Lebensformen, die auf Welten der Klasse H vorgefunden werden, können nach Ermessen der Sheliak-Korporation entfernt werden.
- §1290 regelt den Schiedspruch im Konfliktfall durch eine dritte Partei
- Unterpunkt D3 gibt an, dass diese dritte Partei die Grizzelas sein können