Cardassianische Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. November 2009, 22:54 Uhr
Cardassianische Rechtsprechung bezeichnet das Strafverfolgungssystem in der Cardassianischen Union.
In der Cardassianischen Rechtsprechung wird der Angeklagte verurteilt, bevor der Prozess beginnt. Dabei gibt es immer nur ein Urteil, dass Hinrichtung lautet. Fehlurteile gelten als ausgeschlossen. (DS9: Der Maquis, Teil II, Das Tribunal)
Die Anklage wird erst bei der Verhandlung vorgetragen. Eine Vorbereitung ist nicht notwendig, da die Prozesse immer gleich enden. Dabei wird das Prinzip der Schnelljustiz praktiziert. Im Gericht selbst sind nur die Ehepartner als Beobachter zugelassen.
Geleitet wird der Prozess von einem Archon. Der Konservator, sowie der Nestor, vertreten den Angeklagten. Allerdings ist deren Aufgabe nicht das Verteidigen. Sie sollen den Angeklagten viel mehr zu einem Geständnis bewegen. (DS9: Das Tribunal)