Diskussion:Verhandlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Gibt es wiederspruch dagegen, wenn wir zu Verhandlung einen Artikel erstellen und dann den Begriff [[Gerichtsverhandlung]] auf [[Prozess]] weiterleiten? Denn Verhandlung ansich ist ja nur ein Austausch von Argumenten und nicht in allen Fällen ist damit ein Prozess gemeint.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 13:24, 17. Jan. 2016 (UTC) | Gibt es wiederspruch dagegen, wenn wir zu Verhandlung einen Artikel erstellen und dann den Begriff [[Gerichtsverhandlung]] auf [[Prozess]] weiterleiten? Denn Verhandlung ansich ist ja nur ein Austausch von Argumenten und nicht in allen Fällen ist damit ein Prozess gemeint.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 13:24, 17. Jan. 2016 (UTC) | ||
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Version vom 17. Januar 2016, 14:28 Uhr
Gibt es wiederspruch dagegen, wenn wir zu Verhandlung einen Artikel erstellen und dann den Begriff Gerichtsverhandlung auf Prozess weiterleiten? Denn Verhandlung ansich ist ja nur ein Austausch von Argumenten und nicht in allen Fällen ist damit ein Prozess gemeint.--Tobi72 (Diskussion) 13:24, 17. Jan. 2016 (UTC)
Zumal sich einige der Links auf den Artikel Verhandlung (wie etwa bei Alynna Nechayev) auf Verhandlung und nicht Gerichtsverhandlung beziehen.--Tobi72 (Diskussion) 13:28, 17. Jan. 2016 (UTC)