Diskussion:Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist der Artikel wirdlich nötig? Wir haben doch schon den Artikel [[Diplomatie und Recht]]. Entweder man löscht diesen hier. Oder, wenn man wirklich zwei Artikel braucht, sollten beide entsprechend überarbeitet werden. --[[Benutzer:Egeria|Egeria]] 20:26, 27. Jun. 2009 (UTC) | Ist der Artikel wirdlich nötig? Wir haben doch schon den Artikel [[Diplomatie und Recht]]. Entweder man löscht diesen hier. Oder, wenn man wirklich zwei Artikel braucht, sollten beide entsprechend überarbeitet werden. --[[Benutzer:Egeria|Egeria]] 20:26, 27. Jun. 2009 (UTC) | ||
+ | :Diplomatie und Recht sind zwei unterschiedliche Dinge, deshalb sollten auch zwei Artikel her. Einer für Diplomatie und einer für Recht. Den für Recht haben wir schon...--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 20:35, 27. Jun. 2009 (UTC) |
Version vom 27. Juni 2009, 21:35 Uhr
Ist der Artikel wirdlich nötig? Wir haben doch schon den Artikel Diplomatie und Recht. Entweder man löscht diesen hier. Oder, wenn man wirklich zwei Artikel braucht, sollten beide entsprechend überarbeitet werden. --Egeria 20:26, 27. Jun. 2009 (UTC)
- Diplomatie und Recht sind zwei unterschiedliche Dinge, deshalb sollten auch zwei Artikel her. Einer für Diplomatie und einer für Recht. Den für Recht haben wir schon...--Tobi72 20:35, 27. Jun. 2009 (UTC)