Diskussion:Ijarna: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich habe den letzten Satz mit der Anzeige jetzt nur mal korrigiert, und sonst so gelassen. Aber können wir davon ausgehen, dass alle Posten in so einem Bericht auch zur Anzeige führen? Ich finde das eher unwahrscheinlich. Sonst wäre bestimmt etwas in der Richtung erwähnt worden. --[[Benutzer:Egeria|Egeria]] 20:47, 5. Jan. 2011 (UTC)
 
Ich habe den letzten Satz mit der Anzeige jetzt nur mal korrigiert, und sonst so gelassen. Aber können wir davon ausgehen, dass alle Posten in so einem Bericht auch zur Anzeige führen? Ich finde das eher unwahrscheinlich. Sonst wäre bestimmt etwas in der Richtung erwähnt worden. --[[Benutzer:Egeria|Egeria]] 20:47, 5. Jan. 2011 (UTC)
 
:Naja, es sind kriminelle Aktivitäten. Diese werden nur dann erwähnt, wenn es auch eine Anzeige gibt, oder sehe ich es falsch?--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 20:51, 5. Jan. 2011 (UTC)
 
:Naja, es sind kriminelle Aktivitäten. Diese werden nur dann erwähnt, wenn es auch eine Anzeige gibt, oder sehe ich es falsch?--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 20:51, 5. Jan. 2011 (UTC)
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Wurde doch nie gesagt, was alles in den Berichten steht. Für mich ist das eher so 'ne Art polizeiliches Protokoll. Da kommt ja auch nicht alles zur Anzeige. Gerade obszönes Verhalten; heutzutage kommt es nur zur Anzeige, wenn sich dadurch jemand belästigt fühlt bzw eben den Vorfall anzeigt. Eine Straftat und das Zustandekommen einer Anzeige sind immer noch verschiedene Dinge. Für meine Ansichtung gibt es auch keinen Beleg, ist mir schon klar. Aber es handelt sich hier um zwei Vergehen. Tätlicher Angriff und Obszönes Verhalten. Zumindest kann man nicht schreiben, dass eines davon zur Anzeige gebracht wurde, und das andere nicht. --[[Benutzer:Egeria|Egeria]] 21:09, 5. Jan. 2011 (UTC)

Version vom 5. Januar 2011, 23:09 Uhr

Ich habe den letzten Satz mit der Anzeige jetzt nur mal korrigiert, und sonst so gelassen. Aber können wir davon ausgehen, dass alle Posten in so einem Bericht auch zur Anzeige führen? Ich finde das eher unwahrscheinlich. Sonst wäre bestimmt etwas in der Richtung erwähnt worden. --Egeria 20:47, 5. Jan. 2011 (UTC)

Naja, es sind kriminelle Aktivitäten. Diese werden nur dann erwähnt, wenn es auch eine Anzeige gibt, oder sehe ich es falsch?--Tobi72 20:51, 5. Jan. 2011 (UTC)

Wurde doch nie gesagt, was alles in den Berichten steht. Für mich ist das eher so 'ne Art polizeiliches Protokoll. Da kommt ja auch nicht alles zur Anzeige. Gerade obszönes Verhalten; heutzutage kommt es nur zur Anzeige, wenn sich dadurch jemand belästigt fühlt bzw eben den Vorfall anzeigt. Eine Straftat und das Zustandekommen einer Anzeige sind immer noch verschiedene Dinge. Für meine Ansichtung gibt es auch keinen Beleg, ist mir schon klar. Aber es handelt sich hier um zwei Vergehen. Tätlicher Angriff und Obszönes Verhalten. Zumindest kann man nicht schreiben, dass eines davon zur Anzeige gebracht wurde, und das andere nicht. --Egeria 21:09, 5. Jan. 2011 (UTC)