Diskussion:Anstiftung zum Aufruhr: Unterschied zwischen den Versionen

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Es heißt doch wohl "Anstiftung zuR Aufruhr", oder?--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 21:34, 19. Jan. 2010 (UTC)
 
Es heißt doch wohl "Anstiftung zuR Aufruhr", oder?--[[Benutzer:Joe-le|Joe-le]] 21:34, 19. Jan. 2010 (UTC)
 
:Es wird gesagt: "Der Gouverneur ist bereit, nach Freilassung der Geiseln die Anklage gegen Sie auf Anstiftung zum Aufruhr zurück zu nehmen..." Genau so...--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 21:52, 19. Jan. 2010 (UTC)
 
:Es wird gesagt: "Der Gouverneur ist bereit, nach Freilassung der Geiseln die Anklage gegen Sie auf Anstiftung zum Aufruhr zurück zu nehmen..." Genau so...--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 21:52, 19. Jan. 2010 (UTC)
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:Macht ja auch Sinn, da Aufruhr maskulin ist.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] 21:54, 19. Jan. 2010 (UTC)

Version vom 19. Januar 2010, 22:54 Uhr

Es heißt doch wohl "Anstiftung zuR Aufruhr", oder?--Joe-le 21:34, 19. Jan. 2010 (UTC)

Es wird gesagt: "Der Gouverneur ist bereit, nach Freilassung der Geiseln die Anklage gegen Sie auf Anstiftung zum Aufruhr zurück zu nehmen..." Genau so...--Tobi72 21:52, 19. Jan. 2010 (UTC)
Macht ja auch Sinn, da Aufruhr maskulin ist.--Tobi72 21:54, 19. Jan. 2010 (UTC)