Militärrechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Militärrechtsprechung]] bezeichnet eine besondere [[Gesetz]]gebung der [[Cardassianer]]. Diese ist gegenüber der zivilen Rechtsprechung um einiges toleranter im Bezug auf mögliche [[Gefahr]]en.
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[[Militärrechtsprechung]] bezeichnet eine besondere [[Gesetz]]gebung der [[Cardassianer]]. Diese ist gegenüber der zivilen Rechtsprechung um einiges toleranter in Bezug auf mögliche [[Gefahr]]en.
  
 
Das [[Wissenschaftsministerium]] der [[Cardassianer]] untersteht der Militärrechtsprechung.
 
Das [[Wissenschaftsministerium]] der [[Cardassianer]] untersteht der Militärrechtsprechung.

Aktuelle Version vom 24. Januar 2011, 17:07 Uhr

Militärrechtsprechung bezeichnet eine besondere Gesetzgebung der Cardassianer. Diese ist gegenüber der zivilen Rechtsprechung um einiges toleranter in Bezug auf mögliche Gefahren.

Das Wissenschaftsministerium der Cardassianer untersteht der Militärrechtsprechung.

Die Militärrechtsprechung besagt unter anderem, dass man ein Projekt nicht unnötig gefährlich erscheinen lassen darf. So kann beispielsweise ein 2%iges Risiko bei einem Projekt als zu gering eingestuft werden und ein Projekt deshalb trotzdem durchgeführt werden, auch wenn es deshalb scheitern könnte. (DS9: Trekors Prophezeiung)