General Order 7: Unterschied zwischen den Versionen
imported>Superflausch |
imported>Superflausch |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen. Auf die Verletzung dieser Richtlinie steht die Todesstrafe. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]" und [[Talos IV - Tabu, Teil II|Teil II]]'') | Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen. Auf die Verletzung dieser Richtlinie steht die Todesstrafe. (''[[TOS]]: "[[Talos IV - Tabu, Teil I]]" und [[Talos IV - Tabu, Teil II|Teil II]]'') | ||
− | [[Kategorie: Übereinkommen und Gesetze]] | + | [[Kategorie: Verträge, Übereinkommen und Gesetze]] |
Version vom 19. März 2007, 01:13 Uhr
General Order 7 besagt, dass es unter Todesstrafe verboten ist, den Planeten Talos IV anzufliegen. Dies ist die einzige Direktive der Föderation, auf deren Zuwiderhandlung die Todesstrafe steht.
Wortlaut
Keinem Raumschiff ist es, unter welchen Umständen auch immer, gestattet Talos IV anzufliegen. Auf die Verletzung dieser Richtlinie steht die Todesstrafe. (TOS: "Talos IV - Tabu, Teil I" und Teil II)