Flaggoffizier: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden ({{Film|2}}).
 
Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden ({{Film|2}}).
  
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Version vom 15. Dezember 2009, 20:26 Uhr

Flaggoffizier ist ein Titel bei der Sternenflotte, der alle Offiziere bezeichnet, die in der Admiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen Admirals-Rang bekleiden.

Die Generalorder 15 besagt, dass kein Flaggoffizier sich in ein potentiell gefährliches Gebiet beamen darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden (Star Trek II: Der Zorn des Khan).

Flaggoffiziersränge