Flaggoffizier: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die [[Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'') | + | Die [[Direktiven der Sternenflotte|Generalorder 15]] besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet [[beamen]] darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (''[[Star Trek II: Der Zorn des Khan]]'') |
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Version vom 24. Juni 2005, 20:17 Uhr
Flaggoffizier ist ein Titel bei der Sternenflotte, der alle Offiziere bezeichnet, die in der Adimiralität sind oder eine Flotte kommandieren. Dies sind normalerweise alle Offiziere, die einen Admirals-Rang bekleiden.
Die Generalorder 15 besagt, dass kein Flaggoffizier sich in eine potentiell gefährliche Gebiet beamen darf, ohne von einer bewaffneten Eskorte begleitet zu werden. (Star Trek II: Der Zorn des Khan)