Bearbeiten von „Verjährung“
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Als [[Verjährung]] bezeichnet man den durch [[Frist|Fristablauf]] bewirkten Verlust der Möglichkeit, einen Rechtsanspruch durchzusetzen. Im Strafrecht bezeichnet die Verjährung den Verlust des staatlichen Anspruchs auf Strafverfolgung. | Als [[Verjährung]] bezeichnet man den durch [[Frist|Fristablauf]] bewirkten Verlust der Möglichkeit, einen Rechtsanspruch durchzusetzen. Im Strafrecht bezeichnet die Verjährung den Verlust des staatlichen Anspruchs auf Strafverfolgung. | ||
− | Der [[2365]] durchgeführte [[Raub|Raubüberfall]] auf die [[Zentralbank von Lissepia]], auch bekannt als [[Raubüberfall am Lissepianischen Muttertag]], verjährt nach neun [[Jahr]]en im Jahr [[2374]]. | + | Der [[2365]] durchgeführte [[Raub|Raubüberfall]] auf die [[Zentralbank von Lissepia]], auch bekannt als [[Raubüberfall am Lissepianischen Muttertag]], verjährt nach neun [[Jahr]]en im Jahr [[2374]]. |
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