Änderungen
K
→Kritik Abwahlverfahren
Eine Regelung wie diese erspart lange Diskussionen, Rechnereien und ad-hoc-Definitionen (wann sind 3 Monate um, wann 6 Monate? Zu wessen Lasten geht eine Verfahrenverzögerung? Sind X Änderungen in Y Tagen ein ausreichendes Zeichen für "Aktivität", oder nicht? Ist ein Admin der regelmäßig die Letzten Änderungen überwacht auch dann aktiv, wenn er nicht editiert? Wie viele andere Admins und Bürokraten braucht es im Einzelfall, damit der Entzug "gültig" ist?) und, ganz wichtig, lässt den Rechteentzug nicht wie eine Strafaktion wirken. -- [[Benutzer:Cid Highwind|Cid Highwind]] ([[Benutzer Diskussion:Cid Highwind|Diskussion]]) 10:58, 19. Feb. 2013 (UTC)
:Ich schließe mich deiner Kritik im großen und ganzen an. Mir kam das auch meistens immer, wie eine Strafaktion vor. Und über deinen Vorschlag könnte man definitv mal sprechen. --{{user:HenK/Signatur}} 10:21, 24. Feb. 2013 (UTC)
::Von mir aus können wir das hier so machen. Wenn ein Rollback/Admin/Bureocrat für eine bestimmte Zeit nicht aktiv ist, dann wird er entfernt und hat dann ein bestimmte Zeit, sich wieder zu melden, bevor eine Neuwahl nötig ist. Was haltet ihr davon? Und wie lange sollte die Zeit der Abwesenheit sein? Bin für 1 Jahr zum Entzug der Rechte und 180 Tage, um eine Neuwahl nötig zu machen. Wenn ein Admin 1.5 Jahre weg ist, dann sollte das schon ein Grund sein für eine Neuwahl, da sich in der Zeit auch viel auf MA verändert.--[[Benutzer:Tobi72|Tobi72]] ([[Benutzer Diskussion:Tobi72|Diskussion]]) 07:03, 12. Mai 2016 (UTC)
== Rollback-Recht ==